Für das laufende Jahr erhalten die 135.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Genossenschaftsbanken im Oktober 2022 eine sozial gestaffelte Einmalzahlung. Diese beträgt für die unteren drei Tarifgruppen 1.000 Euro, für die mittleren drei Tarifgruppen 900 Euro und für die oberen drei Tarifgruppen 800 Euro. Die Gehälter steigen um 3,2 Prozent im Januar 2023 und um weitere 2,0 Prozent im Januar 2024. Der Gehaltstarif-vertrag ist frühestens zum Ende des Jahres 2024 kündbar.
Die Vergütung der Auszubildenden erhöht sich überproportional in zwei Stufen um durchschnittlich 7,2 Prozent. Ferner erhalten die Auszubildenden ab dem Jahr 2023 zwei bezahlte Freistellungstage zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung.
"Der Abschluss erfolgt zu einer Zeit, in der die Folgen der Coronakrise, die hohe Inflation, die Zinswende, der Fachkräftemangel und der Krieg in der Ukraine zu wirtschaftlichen Verwerfungen führen und unsere Ertragsmöglichkeiten ein-schränken. Gleichzeitig befindet sich die genossenschaftliche Bankengruppe in einem umfassenden Transformationsprozess, der der demographischen Entwicklung und der Digitalisierung geschuldet ist", beschreibt Dr. Peter Bottermann, der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, die außerordentlich schwierigen Rahmenbedingungen des Abschlusses. „Mit dem Abschluss werden für die Beschäftigten die Folgen steigender Preise zu einem nennenswerten Teil abgefedert“, so Dr. Bottermann weiter.
Die für alle Tarifbeschäftigten geltenden Gehaltssteigerungen werden durch folgende Vergütungsanhebungen gezielt ergänzt:
- Die unterste Vergütungsgruppe der 2019 eingeführten Vergütungstabelle wird zusätzlich um 30 Euro aufgestockt.
- In den beiden folgenden Tarifgruppen werden Erfahrungszuwächse zukünftig höher vergütet.
- Die tariflichen Zulagen für Führung, Leitung und Expertise werden zum 1. Januar 2023 um 10 Prozent und im Januar 2024 um weitere 2 Prozent erhöht.
Neben den rein monetären Regelungen werden auch Leistungen des Demographie-Tarifvertrages ausgebaut. Der Bezugszeitraum für eine rentennahe Teilzeit wird von drei auf fünf Jahre vor der Regelaltersgrenze ausgedehnt. In diesem Zeitraum können die Beschäftigten ihre Wochenarbeitszeit um bis zu acht Stunden pro Woche reduzieren und erhalten bis zu 37,5 Prozent Lohnausgleich. Ferner werden zukünftig befristet Beschäftigte bereits nach einem Jahr in die tarifliche Altersversorgung einbezogen. Auch die Regelungen zur Altersteilzeit werden verlängert. "Damit haben wir ein ausgewogenes Gesamtpaket, welches sowohl für die Auszubildenden als auch für Mitarbeiter zum Ende ihres Berufslebens attraktive Regelungen enthält“, resümiert Dr. Bottermann.
Der AVR vertritt die Interessen des genossenschaftlichen Bankensektors – darunter 747 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die DZ BANK – mit rund 135.500 Beschäftigten.
In der dritten Tarifrunde 2022 wurden die Verhandlungen durch Dr. Peter Bottermann, Vorstandssprecher der Volksbank Ruhr Mitte eG, geführt.
Ein Portraitfoto des Verhandlungsführers Dr. Peter Bottermann für die redaktionelle Berichterstattung ist abrufbar unter www.avr.org > Presse.